Antrag | 16.12.2014

„Lebende Krippen“ auf Münchner Christkindlmärkten?

Anfrage

Krippen gehören zur Weihnachtszeit, ebenso wie Glühwein zum Christkindlmarkt. Viele Christkindlmärkte haben als besondere Attraktion sog. „lebende Krippen“ mit unterschiedlichen Tieren eingerichtet. Auch in München sind „lebende Krippen“ auf den Christkindlmärkten zu finden, z. B. auf dem Sendlinger Christkindlmarkt am Harras.
Gemäß § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz bedarf es zur „Ausstellung von Tieren“, wie bei den lebenden Krippen auf einigen Münchner Christkindlmärkten, einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Zum Schutz der Tiere auf dem Markt müssen diese jederzeit durch eine geeignete Person beaufsichtigt werden, ein Veterinär muss in Rufbereitschaft sein. Und da die Transporte von und zu den Schauplätzen für die Tiere häufig eine erhebliche Belastung darstellen, sollten diese möglichst gering gehalten und artgerecht durchgeführt werden. (Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Die Tiere in den „lebenden Krippen“ sind ganztägig der Atmosphäre der Märkte ausgesetzt, häufig in sehr engen Verschlägen und ohne entsprechenden Platz zur freien Bewegung.

Ich frage daher:

1. Auf welchen Münchner Christkindlmärkten gibt es solche „lebenden Krippen“ und welche Tiere werden dort ausgestellt?

2. Wie wird von Seiten der Landeshauptstadt München sichergestellt, dass die Tiere dort artgerecht gehalten und versorgt werden?

3. Welche Möglichkeiten hat die Landeshauptstadt München dafür Sorge zu tragen, dass ein tierschutzgerechter An- und Abtransport der Tiere gewährleistet ist?

Initiative:

Katrin Habenschaden
Mitglied des Stadtrates