Antrag | 11.11.2021

Kreativquartier stärken III Freiräume für Kunst- und Kulturschaffende

ANTRAG

Die MGH wird gebeten, den Kunst- und Kulturschaffenden im Kreativquartier die Freiflächen frei von jeglicher Nutzungsgebühr oder Pacht zur Verfügung zu stellen, solange diese ohne dauerhafte Gewinnerzielungsabsichten genutzt werden. Die Flächen sollen für experimentelle Kunstprojekte, nicht-kommerzielle Aktionen und Veranstaltungen sowie für gemeinnützige Möblierung oder Bepflanzungen kostenlos nutzbar sein.

Die Stadtverwaltung wird mit der MGH schnellstmöglich ein neues, unbürokratisches Verfahren für die Nutzung der Freiflächen festlegen. Für Nutzungen für kommerzielle Zwecke können auch weiterhin Gebühren erhoben werden. Für bereits etablierte Nutzungen der Freiflächen soll die Nutzungsgebühr oder Pacht so gestaltet werden, dass diese Nutzungen fortgeführt werden können.

BEGRÜNDUNG

Das Kreativlabor soll ein Experimentierraum sein für neue, kreative Stadtentwicklung in München. Das sollte sich auch in den Freiflächen zwischen den Gebäuden widerspiegeln, die zur künstlerischen Gestaltung und Aneignung durch die Nutzer*innen des Kreativquartiers von wichtiger Bedeutung sind. Die Sichtbarkeit bildender Kunst, etwa durch das Aufstellen von Skulpturen etc., sowie die Aufenthaltsqualität im Quartier soll so gestärkt werden.

Auch für die Netzwerkbildung und den sozialen Zusammenhalt im Quartier sind die Freiflächen von elementarer Bedeutung: Sitzgelegenheiten steigern die Aufenthaltsqualität, Flohmärkte und Partys bringen die Akteur*innen vor Ort miteinander in Kontakt und ermöglichen einen besseren Austausch der ansässigen Projekte untereinander.

Leider sind bereits vorhandene Ansätze, wie etwa Holzbauten und Urban-Gardening-Projekte, selbst gebaute Möblierungen oder auch Kunst im Freiraum, immer wieder durch aufwändige Antragsverfahren und hohe Nutzungsgebühren ausgebremst und zurückgefahren worden. Mit der Übergabe an die MGH war eine Bündelung der Verwaltung des Kreativquartiers in einer Gesellschaft vorgesehen, aber das ursprüngliche Ziel, nämlich eines urbanen Experimentierraums, muss auch in Zukunft gewahrt bleiben.

Bei größeren Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht über einen längeren Zeitraum, wie beispielsweise einen Biergarten im Sommer, kann die MGH eine Miete erheben, die sich aber an anderen Flächen im öffentlichen Raum orientiert und nicht an den Mietpreisen für die Innenflächen (Ateliers, etc.) im Kreativquartier.