Antrag | 04.02.2020

Kommunale Mietpreisbremse für Kunst und soziale Einrichtungen

Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung vom 19.02.2020

Analog zum kommunalen Mietenstopp bei Wohnungen (https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5577176.pdf) wird ein Mietenstopp für Ateliers und anderen kulturellem Nutzungen sowie für soziale Einrichtungen beschlossen. Er besagt, dass ab dem 01.03.2020 bis zum 31.02.2025 bei allen kulturell und sozial genutzten Räumlichkeiten der städtischen Beteiligungsgesellschaften und der Landeshauptstadt München (insbesondere Kommunalreferat) die Mieterhöhungen ausgesetzt sind. Es gilt damit die Wohnungsbestandsmiete zum Zeitpunkt des 01.03.2020. Noch im Jahre 2020 wird dem Stadtrat ein Vergleich der Mieten und der Förderungen durch die Stadt vorgelegt – mit dem Ziel, einzelne Mieten nach unten anzupassen.

Begründung:

Die Diskussion um geplante Mieterhöhungen bei den Domagkateliers durch das Kommunalreferat zeigte, wie problematisch sich das Ansteigen von Kosten angesichts der prekären Lebensverhältnisse vieler Künstlerinnen und Künstler auswirken kann. Da die freie Kulturszene ein hoher Wert für die Stadtgesellschaft ist, sollte analog der kommunalen Mietpreisbremse für Wohnungen ein Mietenstopp für alle im Hoheitsbereich oder bei Beteiligungsgesellschaften künstlerisch vermietete Objekte erlassen werden. Da hier eine hohe Dringlichkeit gegeben ist und sich bei einer Diskussion der OB-Kandidat*innen auf Einladung von BBK und VDMK am 3.02.2020 Einigkeit bezüglich der Problematik herrschte und auch der Oberbürgermeister diesen Vorschlag befürwortete, sollte schon in der Februarvollversammlung dieser Beschluss gefasst werden. Die Situation sozialer Einrichtungen in München ist ähnlich. Deshalb sollte diese Mietpreisbremse auch auf diese bezogen werden.

Fraktion Die Grünen — Rosa Liste

Initiative: Dr. Florian Roth, Katrin Habenschaden, Mitglieder des Stadtrates