Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über die kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren des Mietrechtsnovellierungsgesetzes für eine praxistaugliche Ausgestaltung des Ordnungswidrigkeitstatbestands des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz einzusetzen, damit künftig die Opfer und nicht mehr die Verursacher von Mietwucher geschützt werden. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren gegen den Untervermieter des sogenannten Elendshauses in Kirchtrudering eingestellt hat. Insbesondere das Tatbestandsmerkmal des „Ausnutzens“ einer Wohnmangellage im § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) und die Rechtsprechung dazu, hat zur Folge, dass den Opfern von Mietwucher eine kaum zu erfüllende Darlegungs- und Beweislast auferlegt wird und die Täter ungeschoren davon kommen. Wer in Elendshäusern unterkommen muss, tut dies nicht freiwillig. Es gibt allein in München zahlreiche Elendshäusern. Die Gesetzeslage muss daher dahingehend geändert werden, dass Mieter vor unangemessen hohen Mietforderungen geschützt werden. Durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Bayern wurde die Verfolgung krasser Mietwucherfälle, wie aktuell in Kirchtrudering zu sehen ist, auf Kosten sozial schwacher Mieter "privatisiert". Durch fehlende bzw. praxisuntaugliche Gesetze ist ein rechtsfreier Raum entstanden, weil diejenigen, die auf preiswerten Wohnraum am dringendsten angewiesen sind, das Klagerisiko scheuen. Gerade eine Stadt wie München, in der auf Grund des angespannten Wohnungsmarktes der Wohnraum immer knapper wird, muss wieder eine rechtliche Handhabe bekommen, um Mieter und Mieterinnen wirksam schützen zu können. Hier sind Bund und Land in der Pflicht.
Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Oswald Utz
Sabine Nallinger
Mitglieder des Stadtrates