Antrag | 03.03.2015

Kein Täterschutz mehr bei Mietwucher

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über die kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren des Mietrechtsnovellierungsgesetzes für eine praxistaugliche 
Ausgestaltung des Ordnungswidrigkeitstatbestands des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz einzusetzen, damit künftig die Opfer und nicht mehr die Verursacher von Mietwucher geschützt werden.  

Begründung: 

Der Presse ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren gegen den Untervermieter des sogenannten Elendshauses in Kirchtrudering eingestellt hat. 
Insbesondere  das Tatbestandsmerkmal des „Ausnutzens“ einer Wohnmangellage im § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) und die Rechtsprechung dazu, hat zur Folge, dass den Opfern von Mietwucher eine kaum zu erfüllende Darlegungs- und Beweislast auferlegt wird und die Täter ungeschoren davon kommen. Wer in Elendshäusern unterkommen muss,  tut dies nicht freiwillig. 

Es gibt allein in München zahlreiche Elendshäusern. Die Gesetzeslage muss daher dahingehend geändert werden, dass  Mieter vor  unangemessen hohen Mietforderungen geschützt werden. 
Durch die Aufhebung des  Wohnungsaufsichtsgesetzes in Bayern wurde die Verfolgung krasser Mietwucherfälle, wie aktuell in Kirchtrudering zu sehen ist, auf Kosten sozial schwacher Mieter "privatisiert". 
Durch  fehlende bzw. praxisuntaugliche Gesetze ist ein rechtsfreier Raum entstanden, weil diejenigen, die auf preiswerten Wohnraum am dringendsten angewiesen sind, das Klagerisiko scheuen. 

Gerade eine Stadt wie München, in der auf Grund des angespannten Wohnungsmarktes der Wohnraum immer knapper wird, muss wieder eine rechtliche Handhabe bekommen, 
um Mieter und Mieterinnen wirksam schützen zu können.

Hier sind Bund und Land in der Pflicht.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Gülseren Demirel

Jutta Koller

Oswald Utz

Sabine Nallinger

Mitglieder des Stadtrates