Antrag | 03.07.2009

Kann ein Stadtrat, der den Hitlergruß zeigt, rechtsgültig vereidigt worden sein?

ANTRAG

Kann ein Stadtrat, der den Hitlergruß zeigt, rechtsgültig vereidigt worden sein?

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Rechtsabteilung des Direktoriums wird gebeten zu prüfen, ob der Amtseid, den Stadtrat Richter bei seiner Amtseinführung abgegeben hat, jemals rechtsgültig abgegeben worden ist.

2. Wenn die Rechtsabteilung zu dem Schluss kommt, dass der Amtseid zu keinem Zeitpunkt rechtsgültig abgegeben wurde, werden die hieraus erwachsenden Konsequenzen – z. B.: Rückzahlung der dann zu Unrecht erhaltenen Bezüge, Ungültigkeit aller Stadtratsaktivitäten – dargestellt und entsprechend umgesetzt.

Begründung:

Vom Landgericht München I wurde gestern rechtskräftig festgestellt, dass Karl Richter bei seiner Vereidigung den sog. Hitlergruß gezeigt hat. Somit ist rechtsverbindlich klargestellt, dass Richter weder dem Geist noch dem Inhalt nach die Eidesformel auf das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung geschworen hat. Es ist ausgeschlossen, mit dem bewussten Zeigen des Hitlergrußes, rechtswirksam auf das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung zu schwören. Damit hat Richter einen entscheidenden Schritt zum Antreten des Stadtratsmandates verweigert und lediglich als politisches Zeichen für die rechtsextreme Szene verwendet.

Damit muss geprüft werden, ob ein auf diese Art und Weise zustande gekommener Eid auch nur im Ansatz den Ansprüchen, die an diesen Eid geknüpft sind, erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht der Fall ist. Wenn die Rechtsabteilung ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass hier kein gültiger Eid und Amtsantritt vorliegt, müssen alle hieraus sich ergebenden Konsequenzen dargestellt und umgesetzt werden.

Fraktion Die Grünen – rosa Liste
Initiative: Siegfried Benker
Stadtrat