Antrag | 18.10.2016

Jugendhilfe für junge Geflüchtete nicht vorzeitig beenden

Antrag

Das Stadtjugendamt prüft bei sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF), die volljährig werden, den Hilfebedarf gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und führt die bestehenden Jugendhilfemaßnahmen bei anhaltendem Unterstützungsbedarf weiter. Die Jugendhilfe soll nachhaltig im Sinne der Jugendlichen konzipiert werden und eine erfolgreiche Beendigung der eingeleiteten Maßnahmen zum Ziel haben. Auch bei Jugendlichen, deren Alter auf 18 Jahre oder älter festgesetzt wird bzw. die über 18 Jahre alt sind, wird – gemäß dem laut Jugendhilfegesetz bestehenden Rechtsanspruch – eine Jugendhilfebedarfsprüfung vorgenommen. Dem Jugendamt werden für diese Maßnahmen die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

Begründung:

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat „jeder junge Mensch (…) ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist dies eine besondere Herausforderung, die in München im Rahmen der Jugendhilfe von zahlreichen Trägern erfolgreich gemeistert wird. Minderjährige Geflüchtete werden in diesem Rahmen intensiv betreut, in Bildungsmaßnahmen vermittelt und in ihren Integrationsbemühungen in die Münchner Gesellschaft unterstützt. Laut SGB VIII gilt die oben verwendete Bezeichnung „junger Mensch“ sowie die Bezeichnung „junger Volljähriger“ bis zu einem Alter von 27 Jahren.

Allerdings enden diese Maßnahmen derzeit häufig abrupt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Jugendhilfemaßnahmen werden dabei trotz des oft nach wie vor hohen Hilfebedarfs nicht weiter gewährt. Für die jungen Geflüchteten hat dies zur Folge, dass sie den begonnenen Bildungsweg oder ihre Ausbildung völlig allein, ohne weitere Betreuung, im Umfeld einer Gemeinschaftsunterkunft fortführen. In dieser Phase ist aber der Unterstützungsbedarf besonders hoch und für eine erfolgreiche Fortführung essentiell. Hinzu kommt, dass in den Gemeinschaftsunterkünften kein angemessenes Lernumfeld besteht. Es gibt keine Rückzugsräume und Lernplätze, auf Grund hoher Lärmbelastung ist eine ausreichende Nachtruhe meist nicht gegeben. Dies wird auch von vielen AusbilderInnen als Problem benannt.

Es besteht ein hohes Risiko, dass die zuvor unter viel personellem und finanziellem Aufwand eingeleiteten Maßnahmen zu Bildung und Integration erfolglos sind, weil die Betreuung zu früh abgebrochen wird. Im Endeffekt verliert man dadurch zahlreiche Jugendliche, in die bereits viel investiert wurde, und die mit der richtigen Begleitung dem Arbeitsmarkt bald zur Verfügung stehen sollten und könnten.

Auch junge Geflüchtete, die erst mit 18 Jahren nach Deutschland kommen, haben derzeit trotz Hilfsbedarfs kaum Chancen, dass ihnen Hilfen für junge Menschen gewährt werden und sehen sich somit vor enorm hohe Hürden vor einer beruflichen und gesellschaftlichen Integration gestellt.

Die Jugendhilfe kann jedoch, wenn die persönliche Situation es für die weitere Entwicklung erfordert, fortgeführt werden. Die jungen Menschen haben zumindest einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Bedarf an einer Fortführung der Jugendhilfemaßnahme geprüft wird. Diesem Rechtsanspruch wird derzeit bei über 18-jährigen jungen Geflüchteten in München nicht entsprochen. Das Jugendamt muss angehalten werden diesen Anspruch in Zukunft wieder zu zu erfüllen, eine nachhaltige Jugendhilfe im Sinne der Jugendlichen zu betreiben und nicht nach kurzfristigen Haushaltskriterien zu entscheiden.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Oswald Utz
Katrin Habenschaden
Dominik Krause

Mitglieder des Stadtrates