Pressemitteilung | 02.03.2020

Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ernstnehmen!

Die Grünen – Rosa Liste setzen sich für die vollständige Realisierung der Istanbulkonvention ein (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Stadträtin Anja Berger fordert in einem vierteiligen Antragspaket:

Anja Berger: „Opfer von Straftaten haben gemäß Opferschutzgesetz ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung. Diese Form von Begleitung soll vor allem helfen, die Opfer im Strafverfahren vor weiterer Traumatisierung schützen. Da aber viele Frauen keine Kenntnis von diesem Rechtsanspruch haben, sollte die Stadt vorangehen und in Kooperation mit den in München ansässigen Opferschutzeinrichtungen ein Netzwerk aufbauen, auf das die Frauen im Bedarfsfall zugreifen können.

Anja Berger: „An Münchens Schulen muss ein Bewusstsein für die hohe Dunkelziffer sexueller Missbrauchs- und anderer Gewalterfahrungen vor allem bei jungen Frauen geschaffen werden. Ziel muss es sein zu vermitteln, wo Opfer Hilfe finden und dass das Opfer niemals Schuld trägt. In diesem Rahmen ist Aufklärungsarbeit über Gewalterfahrungen an sich und über das Netz von städtischen Hilfsstellen zu leisten sowie eine Sensibilisierung des Lehrpersonals sicherzustellen. Zudem müssen sichere Räume für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden, in denen diese sich Vertrauenspersonen öffnen können.“

  • Die Verbesserung der Situation von geflüchteten Frauen mit Gewalterfahrung in den städtischen Einrichtungen sowie Anker-Dependancen durch die Schaffung ausreichender Beratungsmöglichkeiten und die Einrichtung abschließbarer Räume, insbesondere Sanitärräume.

Anja Berger: „Geflüchtete Frauen sehen sich während ihrer Flucht oftmals Gewalt und Missbrauch ausgesetzt. Aus Angst vor den Konsequenzen einer Anzeige, aufgrund fehlender Kenntnisse der Hilfsangebote hier vor Ort und wegen mangelnder Sprachkenntnisse bleiben die Frauen mit diesen Erfahrungen jedoch häufig allein. Gleichzeitig stellt die Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften eine zusätzliche Extremsituation dar, die in vielen Fällen vor allem durch mangelnde Privatsphäre bedingt ist.

Anja Berger: „Gewalterfahrungen und Sucht stehen oft in unmittelbarer Verbindung. Doch bisher gibt es für Frauen mit Suchtproblematik keinen Ort, der ihnen eine sichere Zuflucht böte. Frauenhäuser können Frauen mit Suchtproblematik nicht aufnehmen, da zur Betreuung der Frauen und Kinder spezialisierte Fachkräfte notwendig sind. Bisher fallen diese Frauen – und wenn sie Kinder haben, auch diese – durch das Versorgungsnetz. Eine spezialisierte Einrichtung für diese Zielgruppe ist deshalb sehr wichtig – zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder.“