Antrag | 21.05.2010

Haushaltskonsolidierung intensivieren!

SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen – rosa liste

21.05.2010

Haushaltskonsolidierung intensivieren!

Antrag:

Die Stadtkämmerei wird beauftragt:

1. beim Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2010 eine zusätzliche Sonderkonsolidierung von 40 Mio. € in Form pauschaler Minderausgaben einzuplanen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

· Die Sonderkonsolidierung im Jahr 2010 ist einmalig und entfaltet keine Basiswirkung.

· Transferleistungen (Zuschüsse an Dritte) werden davon ausgenommen.

· Die Aufteilung auf die einzelnen Referate erfolgt entsprechend der Budgetanteile der Referate ohne Transferleistungen und nichtdisponible Personalkosten (Erziehungs- und Lehrpersonal sowie Feuerwehr).

· Die Referate können 25% des auf sie entfallenden Konsolidierungsanteils aus Restmitteln erbringen.

2. bei der Planung des Haushalts 2011 eine weitere Sonderkonsolidierung von mindestens 25 Mio. € einmalig und 15 Mio. € dauerhaft zu berücksichtigen, die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

· Die Referatsaufteilung soll entsprechend der Sonderkonsolidierung 2010 vorgenommen werden. Wie 2010 können die Referate 25% ihres Konsolidierungsanteils aus Haushaltsresten erbringen.

· Die Transferleistungen (Zuschüsse für Dritte) bleiben für 2011 und die beiden folgenden Jahre, also 2011 bis einschließlich 2013, auf dem Stand 2010 eingefroren.

· Für städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe, die Zuschüsse aus dem Hoheitshaushalt erhalten, wird dem Stadtrat von der Verwaltung ein gesondertes Konzept vorgelegt.

3. dem Stadtrat zusammen mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2011 ein Konzept vorzulegen, wie dauerhaft und strukturell die weitere Konsolidierung ab dem Haushaltsjahr 2012 ausgestaltet werden könnte. Dabei ist die Zielvorgabe, dass nach 5 Jahren eine dauerhafte Ausgabenreduzierung von ca. 100 Mio. €/Jahr erreicht wird.

Da angesichts der schwierigen Haushaltssituation eine zusätzliche Konsolidierung von 40 Mio. € in diesem Jahr und weiteren 40 Mio. € im nächsten Jahr neben dem bereits laufenden 4.und 5. Haushaltskonsolidierungskonzept nicht ausreichen wird, sind auch Einnahmeverbesserungen notwendig. Diese sollen aber in ihrer Summe deutlich weniger ausmachen als die Kürzungen der Ausgaben.

4. Die Grundsteuer wird auf den Durchschnittshebesatz der deutschen Großstädte mit über 500.000 Einwohnern (535 Punkte) angepasst.

5. Der bislang mit 76,80 € im Jahr unter den deutschen Großstädten günstigste Hundesteuersatz wird auf 100,- € erhöht.

6. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für eine örtliche Übernachtungssteuer vorzulegen. In diesen Satzungsentwurf soll ein Steuerbetrag von 2,50 € / Übernachtung für Erwachsene und eine Steuerbefreiung für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen werden.
Begründung:

München befindet sich ähnlich wie andere Kommunen in einer schwierigen Haushaltssituation. Wichtige Ursachen dafür sind neben der konjunkturellen Lage:

Durch Steuergesetze (u.a. Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das allein 2011 ein Einnahmeminus von 50 Mio. € bewirkt) werden die Einnahmen reduziert.

Die Kommunen werden mit immer mehr Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung z.B.im Bereich der Kinderbetreuung betraut. Die Kostenerstattungen für den übertragenen Wirkungskreis decken nur mehr ein Drittel des tatsächlichen Aufwands.

Unverändert aber mit stetig steigendem Wert (im Jahr 2010 180 Mio.€) enthält der Freistaat der Stadt die vollständige Erstattung von Lehrpersonalkosten vor.

Verantwortungsbewusste Münchner Haushaltspolitik kann sich aber nicht im Identifizieren von Gründen für die Krise erschöpfen, sie muss ein zukunftsfähiges Konzept vorlegen das schlimmstenfalls auch ohne Unterstützung durch Freistaat und Bund eine Chance für das Fortbestehen eines sozialen und lebenswerten Münchens wahrt und zugleich auf die neuen ökologischen Herausforderungen durch den Klimawandel reagiert.

Aus diesem Grund ist die Intensivierung der Haushaltskonsolidierung sowohl im Bereich der Sachkosten als auch im Bereich der Personalkosten unausweichlich. Die Einsparungen dürfen nicht nur kurzfristig, sondern sondern müssen langfristig angelegt sein und müssen den Schwerpunkt der Ergebnisverbesserung darstellen.

Ausgenommen von den Kürzungen sind die Ausgaben für Kinderbetreuung und die Lehrpersonalkosten an den städtischen Schulen, da wir den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter voran treiben wollen und den Bildungsbereich höchste Priorität einräumen.

Auch die Zuschüsse an Dritte werden nicht gekürzt damit insbesondere das soziale Netz weiterhin gesichert bleibt.

Allerdings werden wir nicht darum herum kommen auch durch Maßnahmen auf der Einnahmeseite zu Ergebnisverbesserungen zu kommen.

Die Einführung einer Spielhallensteuer ist schon beantragt, sie ist aber nur möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Allerdings wird der zu erwartende Ertrag aus dieser, vor allem inhaltlich wirkenden Steuer nicht sehr hoch sein, so dass weitere Maßnahmen notwendig sind.

Insgesamt ist es notwendig, die Einnahmepositionen zumindest tendenziell auf einen Inflationsausgleich zu überprüfen.

Bei der Grundsteuer ist allerdings darauf zu achten, dass der Durchschnittshebesatz der deutschen Großstädte nicht überschritten wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes um 45 Punkte bedeutet eine Kostensteigerung von 2,2 Cent/Quadratmeter im Monat. Für eine 75 Quadratmeter große Wohnung bedeutet das ca. 20 Euro mehr Grundsteuer jährlich für den Eigentümer oder die umgelegte Miete.

Die Hundesteuer ist bisher in München im Vergleich mit den 15 größten deutschen Städten am niedrigsten und wurde seit 1997 nicht mehr erhöht.

Die Übernachtungssteuer ist eine sinnvolle, neue Möglichkeit für Kommunen auch die Gäste in einem geringen Umfang an den hohen Aufwendungen für die Infrastruktur zu beteiligen.

Initiative:

Alexander Reissl Siegfried Benker
Hans Dieter Kaplan Lydia Dietrich
Claudia Tausend Dr. Florian Roth
Helmut Schmid