Pressemitteilung | 07.07.2010

Grüne kritisieren Urteil des Verwaltungsgerichts

P R E S S E M I T T E I L U N G

a.i.d.a. angeblich zurecht im Verfassungsschutzbericht?
Grüne kritisieren Urteil des Verwaltungsgerichts

Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes München über die Erwähnung der antifaschistischen Initiative a.i.d.a. im Verfassungsschutzbericht erklärt der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, Siegfried Benker:

Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass a.i.d.a zurecht als linksextrem eingestuft und weiterhin im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden darf. Die Entscheidung des Gerichtes ist bestenfalls als oberflächlich und uninformiert zu bezeichnen.
Um zu seiner Entscheidung zu kommen genügt dem Gericht ein einziger Vorwurf: a.i.d.a. würde sich nicht ausreichend von linksextremer Gewalt distanzieren. Hierfür wiederum genügt ein einziger „Beleg“: Die Liste der Verlinkungen von a.i.d.a. die vom Verfassungsschutz dem antifaschistischen Spektrum zugeordnet werden. Hierzu ist festzuhalten: a.i.d.a. hat ca. 100 Verlinkungen, hiervon 36 zu verschiedenen Gruppen. Das Gericht interessieren aber nur 12. Diese 12 Verlinkungen werden als Versuch gewertet, die Besucher der Homepage zu verfassungsfeindlichen Seiten zu lenken. Abgesehen davon, dass der Innenminister damit jeden Besucher der Seite von a.i.d.a. als unmündig ansieht, muss gesagt werden: Die Verlinkung besagt nichts über die Einstellung von a.i.d.a. zu diesen Seiten. Dies ist lediglich eine Behauptung des Innenministeriums, die das Gericht willig wiederholt..

a.i.d.a. ist ein Informations- und Dokumentationsarchiv. Dies bedeutet, dass nicht nur alte Vorgänge archiviert werden, sondern die aktuelle Diskussionslage zum Kampf gegen Rechtsextremismus dargestellt wird. Einen „Markt der Meinungen“ (also eine Vielfalt von Verlinkungen auf Homepages um die Bandbreite eines Themas zu umreißen) , wie ihn das Bundesverfassungsgericht für jede Pressearbeit bestätigt, muss es auch für ein aktuelles Dokumentationsarchiv geben.

Es ist deutlich: Der Verfassungsschutz will nicht die Verfassung schützen, sondern will eine Interpretationshoheit darüber, wer die Verfassung schützen darf. Der Verfassungsschutz agiert nicht entlang einer Verfassungsgrenze, sondern entlang der Engstirnigkeit der CSU-Vorstellungen von Innenminister Herrmann, wie der Kampf gegen Rechtsextremismus aussehen darf.

Bestürzend ist, wie Innenminister Herrmann den Beschluss interpretiert: In der Presseerklärung des Innenministeriums vom 6. Juli 2010 bringt er a.i.d.a. sogar mit den Auseinandersetzungen am 1. Mai in Berlin in Zusammenhang (PE des BayStMI 241/10). Das ist barer Unsinn und Herrmann weiß das auch. Daraus wird deutlich: Herrmann ist von einem Verfolgungsinteresse getrieben, das nur erklärlich wird, wenn man ein sehr simples CSU-Weltbild zugrunde legt. Herrmann will die CSU-Sicht auf die Welt erhalten. In seiner Welt kommen weder fortschrittliche Muslime wie in Penzberg vor, noch Bürger, die sich vernetzt und aufgeklärt gegen Neonazis engagieren.

Deswegen muss das Verfahren auf alle Fälle weitergeführt werden. Es geht um die Grundsatzfrage, ob das Bayerische Innenministerium akzeptieren muss, dass sich Bürger gegen Rechtsextremismus engagieren und hierbei eigene Netzwerke aufbauen, oder ob nur das Innenministerium hier agieren darf. Wohin das führt, haben wir vor kurzem gesehen. Während a.i.d.a. im April verhindern konnte, dass Rechtsextremisten in München ein Zentrum angemietet haben, hat das Innenministerium dies aktuell zwar auch mitbekommen, aber eben nicht reagiert – mit der Folge, dass jetzt im Münchner Südwesten ein Treffpunkt für Neonazis entstanden ist. Während a.i.d.a. vernetzt handeln kann, kann der Verfassungsschutz nur notieren. Die Grünen haben a.i.d.a. viel an Inhalten und Informationen zu verdanken und werden a.i.d.a. in der weiteren Auseinandersetzung gerne unterstützen.“