Antrag | 05.10.2018

Grün statt grau II: Neue Gewerbeflächen nur noch im Erbbaurecht!

Antrag

Die Landeshauptstadt München vergibt neue Gewerbeflächen nur noch im Erbbaurecht.

Begründung:
Bereits 2017 hat der Stadtrat beschlossen, Grundstücke vorrangig im Erbbaurecht zu vergeben. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) und das Kommunalreferat wurden beauftragt für die Vergabe von Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht eine Prüfung vorzunehmen und einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Das ist bisher nicht passiert oder zumindest dem Stadtrat noch nicht vorgestellt worden. Seitdem wird bei Vergabebeschlüssen das Erbbaurecht genannt, doch zu oft nicht als Beschluss umgesetzt. Deshalb ist nun eine klare Regelung für die Vergabe von Gewerbegrundstücken notwendig. Anders kann die Landeshauptstadt (LH) München kein ausgewogenes Gewerbeflächenportfolio mit Flächen unterschiedlicher Größe und Lage aufbauen, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Gewerbe Rechnung zu tragen. Um dies langfristig sicher zu stellen, kann die LH München auf keine Flächen mehr dauerhaft verzichten. Deshalb ist die ausschließliche Vergabe von Gewerbeflächen im Erbbaurecht der notwendige Schritt. Bei einer Vergabe im Erbbaurecht fallen die Flächen nach einer Betriebsaufgabe an die LH München zurück und gehen nicht in den freien Markt über.

 

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Katrin Habenschaden, Herbert Danner, Paul Bickelbacher, Sabine Krieger, Anna Hanusch, Gülseren Demirel, Hep Monatzeder, Anja Berger, Sabine Nallinger.
Mitglieder des Stadtrates