Antrag
Die Verwaltung legt einen Vorschlag zum dauerhaften praxisorientierten Verfahren für den Erhalt, aber auch der Vermehrung und Stärkung von Grünflächen vor.
Folgende Ziele sowie Instrumente zur Erreichung der Ziele sollen dort definiert werden :
- Dauerhafte Erhöhung der Gesamtfläche der „Allgemeinen Grünflächen“ im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München unter Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange.
- Schaffung von großen zusammenhängenden Grünflächen auch durch Umverteilung bestehender Allgemeiner Grünflächen im Gebiet eines Bebauungsplans. Die starre Vorgabe aus dem Text des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ wird entsprechend der Evaluierung des Planungsreferats angepasst.
- Schaffung einer stadtweiten wohnortsnahen Grünraumversorgung in allen Stadtbezirken. Ziel ist für alle Menschen in max. 300m Entfernung eine kleine Grünfläche / „Pocketpark“ und in 700m eine große Grünfläche / „Quartierspark“.
- Steigerung der Fläche der öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet, sowie Optimierung der Aufenthaltsqualität, der Infrastruktur und der Ökosystemleistung (Biodiversität, Schwammstadt etc.). Die Entwicklung wird in den Geodaten eingepflegt, sowie in einem regelmäßigen „Grünbericht“ des Baureferats dokumentiert.
- Alle neu ausgewiesenen Grünflächen sollen im Rahmen von Planungsverfahren durch Übertragung an die Stadt dauerhaft gesichert werden. Planungs- und Umlegungsverfahren sollen dazu genutzt werden, ökologisch, funktional und gestalterisch optimierte Grünflächen und Freiraumnutzungen zu erwirken.
- Im Flächennutzungsplan dargestellte Allgemeine Grünflächen, die sich noch nicht in städtischem Eigentum befinden, sollen erworben und damit dauerhaft gesichert werden. Falls dies nicht möglich ist, soll eine öffentliche Nutzung und ökologische Aufwertung vertraglich vereinbart werden. Hierfür soll die Einrichtung eines aus Kompensationszahlungen gespeisten Grünflächen- und Naturschutzfonds geprüft werden.
- Ökologisch hochwertige Grünflächen werden durch die Biotopkartierung speziell erfasst und als gesonderte Kategorie gesichert.
- Ausbau eines möglichst zusammenhängenden Grünraumnetzes aus einem Regionalen Grünparkgürtel, Parkmeilen und Freiraumachsen wie den Flussläufen. Ziel ist eine verbindliche Sicherung dieses Netzes und dabei auch insbesondere der Frischluftachsen in der Stadtplanung vor Bebauung z.B. durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete und eine Stärkung des Biotopverbunds.
- Der notwendige Ausbau der sozialen (Schulen, Kitas etc.) und technischen (Anlagen zur Erzeugung erneuerbare Energien, und für den ÖPNV etc.) Infrastruktur erfolgt freiraumsensibel und mit Maßnahmen zur Klimaanpassung und Stärkung der grünen Infrastruktur (z.B. Bauwerksbegrünung, Schwammstadt-Prinzip etc.).
- Entwicklung einer mit den Geodaten verknüpften Matrix zur transparenten Nachverfolgung der Umsetzung dieser Ziele.
Begründung:
Grünflächen spielen eine zentrale Rolle für die Lebensqualität in einer wachsenden Stadt wie München. Sie dienen nicht nur der Erholung und dem sozialen Miteinander, sondern sind auch essenziell für den Klimaschutz, die Artenvielfalt und die Gesundheit der Bevölkerung. Angesichts des hohen Entwicklungsdrucks auf den urbanen Raum müssen daher gezielte Maßnahmen getroffen werden, um bestehende Grünflächen zu erhalten, deren Qualität zu steigern und neue Flächen zu schaffen.
Insbesondere das Bürgerbegehren „Grünflächen erhalten“ hat verdeutlicht, wie wichtig der Schutz von Grünflächen für die Stadtbevölkerung ist. Es zeigt sich aber, dass ein dort vorgeschlagenes reines Einfrieren von planerischen Festsetzungen im Flächennutzungsplan keine zielführende Lösung ist.
Die in diesem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen tragen dazu bei, die Anliegen des Bürgerbegehrens umzusetzen, indem sie den langfristigen Erhalt und die qualitative Aufwertung von Grünflächen in der Stadtplanung verankern. Gleichzeitig wird mit der flexiblen Anpassung der Planungsinstrumente sichergestellt, dass notwendige städtebauliche Entwicklungen mit dem Schutz und der Stärkung der grünen Infrastruktur in Einklang gebracht werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt München bildet die Grundlage für die langfristige Stadtentwicklung. Eine dauerhafte Erhöhung der Gesamtfläche der „Allgemeinen Grünflächen“ trägt dazu bei, ausreichend Erholungsräume in allen Stadtbezirken zu gewährleisten und gleichzeitig agrarstrukturelle Belange zu berücksichtigen.
Die Optimierung der Planung von Grünanlagen, insbesondere durch Umverteilung und Zusammenlegung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, ist notwendig, um eine effektive und nachhaltige Grünraumversorgung zu gewährleisten.
Eine wohnortnahe Versorgung mit Grünflächen ist essenziell für eine hohe Lebensqualität. Durch die Festlegung von Mindestabständen zu Grünflächen, etwa 300m zu einem „Pocketpark“ und 700m zu einem „Quartierspark“, wird ein einfacher Zugang für alle Münchner*innen sichergestellt. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Aufenthaltsqualität, die Infrastruktur und die ökologischen Funktionen der Grünanlagen weiter zu verbessern. Dies soll durch eine systematische Erfassung in den Geodaten und einen regelmäßigen „Grünbericht“ dokumentiert und nachverfolgt werden.
Um langfristige Sicherheit für die Grünflächen zu gewährleisten, ist es notwendig, neu ausgewiesene Flächen im Rahmen von Planungsverfahren an die Stadt zu übertragen. Darüber hinaus sollten sich noch nicht im städtischen Besitz befindliche Flächen erworben oder über vertragliche Regelungen für eine öffentliche Nutzung und ökologische Aufwertung gesichert werden. Um dazu auch Mittel zu generieren, soll die Einrichtung eines speziellen Grünflächen- und Naturschutzfonds geprüft werden, der sich z.B. aus Kompensationszahlungen speist, die dann zu entrichten sind, wenn Auflagen der Landeshauptstadt München nicht vollständig erfüllt werden können – ähnlich dem Prinzip der Stellplatzablöse.
Der Ausbau eines zusammenhängenden Grünraumnetzes ist entscheidend für die klimatische Resilienz und die Biodiversität der Stadt. Regionaler Grünparkgürtel, Parkmeilen und Freiraumachsen, insbesondere die Frischluftschneisen, müssen verbindlich gesichert und vor Bebauung geschützt werden.
Schließlich muss auch der Ausbau der sozialen und technischen Infrastruktur freiraumsensibel erfolgen. Klimaanpassungsmaßnahmen wie Bauwerksbegrünung oder das Schwammstadt-Prinzip sollen dabei verbindlich berücksichtigt werden. Eine digitale Matrix zur Nachverfolgung der Umsetzung dieser Ziele erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Verwaltung und Öffentlichkeit.
Ein dauerhaft praxisorientiertes Verfahren zur Stärkung der Grünflächen in München ist somit dringend erforderlich, um eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne des Gemeinwohls sicherzustellen.
*Indikator „Erreichbarkeit städtischer Grünflächen“ ermittelt den Einwohneranteil in einer Stadt, welcher innerhalb von 300 m Entfernung zur Wohnung eine Grünfläche von mindestens 1 ha Größe und in 700 m eine Grünfläche von mindestens 10 ha für ausgiebigere Erholungsaktivitäten vorfindet. Definition vom IOER
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