Pressemitteilung | 15.05.2018

Gehwege sind keine Parkplätze – Gerechte Verteilung des Öffentlichen Raums

Gehwege sind keine Parkplätze
Gerechte Verteilung des Öffentlichen Raums

 

PRESSEGESPRÄCH

am Dienstag, den 15. Mai 2018
mit
Paul Bickelbacher, Stadtrat
Anna Hanusch, Stadträtin.

Über 80 % des Öffentlichen Raums sind für stehende oder fahrende Autos reserviert – ein Umstand der vor dem Hintergrund knapper Flächen und wachsender Nutzungskonkurrenzen Gegenstand kontroverser Diskussionen geworden ist. Dabei wird häufig übersehen, dass die Autos auch dort dominant Raum einnehmen, wo dies nicht vorgesehen ist: Parkende Autos auf Gehsteigen gehören seit vielen Jahren zum alltäglichen Straßenbild. Und obwohl dies nicht legal ist, wird diese Praxis seit ebenso vielen Jahren im Regelfall stillschweigend geduldet. Da, wo dieses Falschparken geahndet wird, ist das Bußgeld so gering, dass es kaum Wirkung entfaltet.
Die Grünen – rosa liste halten dies für einen Missstand. Die auf dem Gehsteig parkenden Kfz behindern insbesondere Mobilitätseingeschränkte mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen und senken den Komfort, weil Nebeneinandergehen nicht mehr möglich ist.
Wir werden daher heute mit einem sechsteiligen Antragspaket die Initiative ergreifen um den eigentlich für Fußgänger vorgesehenen Straßenraum Schritt für Schritt zurückzugewinnen:

1. Systematische Erfassung des illegalen Gehsteigparkens und Darstellung von Alternativen. Zu Beginn ist es notwendig, sich ein genaues Bild vom Umfang des Gehsteigparkens in München zu machen. Darauf aufbauend kann ein Prioritätenkonzept entwickelt werden, das vor allem wichtige Verbindungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Schulwege von illegalem Gehwegparken befreit. Gleichzeitig werden für die auf dem Gehweg parkenden Kfz im näheren Umkreis Alternativen gesucht. (>>>Zum Antrag).

2. Umfassende Öffentlichkeitsarbeit zur allgemeinen Sensibilisierung und zur Begleitung der Maßnahmen. Nachdem das Fehlverhalten der Autofahrer über Jahre toleriert wurde und sich mehr und mehr eingeschliffen hat, ist es nicht sinnvoll das Gehsteigparken von einem Tag auf den anderen zu ahnden. Dies bedarf vielmehr eines Konzepts mit umfassender Überzeugungsarbeit, angemessenen Übergangsfristen und einer frühzeitigen Ankündigung von Sanktionen. Dort, wo Gehsteigparken geahndet werden soll, ist dies jeweils durch intensive Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, die auch die positiven Effekte – den Gewinn an Sicherheit und Lebensqualität durch bequeme und geschützte Gehwege – darstellt. (>>>Zum Antrag)

3. Die kommunale Parkraumüberwachung wird stadtweit aktiv. Eine effiziente Kontrolle der neuen Regelungen kann nicht durch die ohnehin überlastete Polizei vollzogen werden. Sinnvoller ist es, das Personal der kommunalen Parküberwachung gemäß der Aufgabenausweitung aufzustocken und auch mit Fahrrädern auszustatten. (>>>Zum Antrag)

4. Höhere Bußgelder für Falschparken. Die derzeitigen Bußgelder für Falschparken sind so gering, dass sie kaum Wirkung entfalten und Falschparken als Kavaliersdelikt erachtet wird. In allen europäischen Nachbarländern haben Falschparker mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Da die Stadt eine Erhöhung der Bußgelder nicht aus eigener Kompetenz beschließen kann, ist der Umweg über den Bundesgesetzgeber unvermeidlich. Hier muss der OB aktiv werden. (>>>Zum Antrag)

5. Bauliche Maßnahmen zum Schutz des Gehbereichs. Besser als jede Beschilderung können im Allgemeinen bauliche Maßnahmen das Parken auf nicht zulässigen Flächen verhindern – etwa durch Stadtmobiliar wie Bänke, Fahrradabstellanlagen, Abfalleimer oder auch Bepflanzungen. In Abstimmung mit den Bezirksausschüssen erarbeitet die Stadtverwaltung entsprechende Vorschläge für besonders vom illegalen Parken betroffene Bereiche. (>>>Zum Antrag).

6. Bei Anruf Platz. Oft genug blockieren auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge beinahe den gesamten Fußweg. Dies stellt vor allem für Mobilitätseingeschränkte sowie fahrradfahrende Kinder bis acht Jahren, die auf dem Bürgersteig fahren müssen, ein ernstes Problem dar, denn sie sind oft gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Wir schlagen daher vor, eine zentrale Beschwerdestelle einzuführen, bei der Bürgerinnen und Bürger der Stadtverwaltung illegales Parken auf Gehsteigen, Fahrradwegen bzw. Fahrradstreifen zur Kenntnis bringen können. Eingehende Beschwerden werden nach Lage und Häufigkeit ausgewertet, um Handlungsschwerpunkte erkennen zu können. (>>>Zum Antrag).

Paul Bickelbacher: „Der öffentliche Raum ist ein kostbares Gut. Wenn auch noch die zum Gehen und zum Aufenthalt übrig gebliebenen Flächen regelmäßig für Autos ‚zweckentfremdet‘ werden, widerspricht das einer gerechten Aufteilung der Flächen und mindert die Lebensqualität. Es ist daher an der Zeit, dieses Problem anzugehen und den Fußgängerinnen und Fußgängern den Raum zurückzugeben, der ihnen durch eine nie hinterfragte Privilegierung des Autoverkehrs genommen wurde.“

Anna Hanusch: „Auch wenn sich das illegale Gehsteigparken durch jahrzehntelange Tolerierung im Alltag der Autofahrer eingeschliffen hat, bleibt es doch ein Verstoß gegen geltendes Recht. Vor dem Hintergrund wachsender Konkurrenz verschiedener Nutzungen im Straßenraum darf dies nicht länger ignoriert werden. Breite und unverstellte Gehwege wären für alle ein Gewinn – auch für diejenigen, die vielleicht ein Stückchen weiter zu ihrem Parkplatz laufen müssen.“

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