Pressemitteilung | 16.12.2022

Gebührensenkung für Erwerbstätige im gesamten Unterbringungssystem für Geflüchtete und Wohnungslose

Für anerkannte Geflüchtete, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, aber noch in einer der städtischen Unterkünfte leben, entstehen dafür oft hohe Kosten. Die Grünen – Rosa Liste wollen dieses Problem nun durch eine Änderung der Gebührenordnung lösen, die sich an der bereits vor einem Jahr reformierten staatlichen Regelung orientiert. Durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war die Staatsregierung 2021 gezwungen die Gebühren für die Unterbringung in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften deutlich zu senken.

Clara Nitsche, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Die in den städtischen dezentralen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten sind zu etwa 40% anerkannte. Wenn sie einer Erwerbsarbeit nachgehen, werden sie mit horrenden Gebühren belastet. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die über Gericht erstrittene Gebührensenkung in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften endlich auch in den dezentralen städtischen Unterkünften angewandt wird. Schließlich wollen wir diejenigen, die nach Flucht und Vertreibung endlich anerkannt sind, dazu ermutigen, ihr Leben in die eigene Hand zu nehmen.“

Der Stadt entstehen dadurch keine Kosten, da sowohl die Kosten der Unterkunft als auch die eingenommenen Gebühren an die Regierung von Oberbayern als Auftragsgeberin weitergereicht werden.

Darüber hinaus hat der Sozialausschuss in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, weitere kostensenkende Unterstützungsmöglichkeiten für Erwerbstätige in der Sofortunterbringung für Wohnungslose zu entwickeln. Ein erstes Projekt, ein Flexi-Heim für Erwerbstätige am Hohenzollernplatz mit 90 Appartements, ist Anfang 2021 bereits in Betrieb gegangen. Dort subventioniert die Stadt die Gebühren für Einzelpersonen auf 450 Euro brutto (warm) und auf 600 Euro für Paar-Haushalte. Bei den weiteren Projekten sollen auch erwerbstätige Familienhaushalte unterstützt werden. Für die Bezieher*innen von Transfereinkommen bleibt es bei den bisherigen Gebühren, da der Bund der Stadt die Kosten der Unterkunft nur dann zu ca. 70% erstattet, wenn sie nach dem Kostendeckungsprinzip betrieben wird.“

Stadtrat Bernd Schreyer: „Wir wollen, dass Erwerbstätige bzw. Selbstzahler*innen in städtischen Unterkünften, Notquartieren und Flexi-Heimen durch eigene Bereiche oder – vorrangig – in eigenen Objekten städtisch geförderten Wohnraum zu bezahlbaren Kosten erhalten. Deswegen haben wir dem Sozialreferat den Auftrag gegeben, diese Form der Unterstützung so schnell wie möglich auszuweiten. Die jetzigen Gebühren sind erdrückend und bilden für die Motivation der Bewohner*innen Arbeit aufzunehmen eine schwere zu überwindende Hürde.“