Antrag | 12.01.2018

Fragenkatalog zum Unterhaltsvorschuss – muss das Jugendamt Alleinerziehenden wirklich diskriminierende und demütigende Fragen stellen?

Anfrage

Presseberichten der letzten Tage war zu entnehmen, das Jugendamt fordere von Alleinerziehenden, die einen Unterhaltsvorschuss beantragen, die Beantwortung von z.T. demütigenden, diskriminierenden und auch sinnlosen Fragen. Diese Fragen sollen laut Jugendamt dazu beitragen, den unbekannten Vater u.U. doch noch ausfindig zu machen. Doch schießen die Fragen weit über das Ziel hinaus und sind offensichtlich getragen von dem vorurteilsbehafteten Verdacht, die Mutter wolle die Identität des Unterhaltspflichtigen verheimlichen. Natürlich ist die Mutter laut Bundesgesetzgebung verpflichtet, an der Identitätsklärung des Unterhaltspflichtigen mitzuwirken. Doch gibt es dabei immer einen gewissen Spielraum, und konkrete Fragestellungen nach Zeitpunkt, Ort und Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs werden nicht vom Gesetzgeber in dieser Form vorgegeben, sind aber dafür diskriminierend, demütigend und beleidigend. Die dabei im Endeffekt Leidtragenden sind immer die Kinder. Dem Wohl der Kinder ist das Jugendamt aber eigentlich verpflichtet.

 

Deshalb fragen wir:

1) Trifft es zu, dass das Jugendamt die oben beschriebenen bzw. in den Zeitungen geschilderten Fragen nach Zeitpunkt, Ort und Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs im persönlichen Gespräch zur Identitätsklärung des Unterhaltspflichtigen vorschreibt?

2) Wer hat den Fragenkatalog des Jugendamtes in dieser Detailliertheit ausgearbeitet und aufgrund welcher Vorgaben?

3) Was genau erhofft sich das Jugendamt mit den Angaben von Zeitpunkt, Ort und Angaben wirklich im Detail nach (also z.B. recherchiert wirklich ein/e Jugendamtsmitarbeiter/in in dem angegebenen Hotel, wer an dem betreffenden Tag Dienst hatte und ggf. Angaben zu dem vermeintlichen Vater machen kann)?

4) Das Sozialreferat erklärt zum einen immer wieder, dass Alleinerziehende einem stark erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind und stellt sie andererseits mit solchen derart detaillierten Fragenkatalogen unter Generalverdacht, ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen zu wollen. Wie steht das Jugendamt zu diesem Widerspruch?

5) Wird das Jugendamt die betreffenden zu weit gehenden Fragen künftig aus dem Fragenkatalog streichen?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Initiative: Dominik Krause, Gülseren Demirel, Jutta Koller, Katrin Habenschaden.
Mitglieder des Stadtrates