Pressemitteilung | 15.10.2019

Fortschreibung des Luftreinhalteplans: „Beihilfe zum Rechtsbruch“

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Einer Art Beihilfe zum Rechtsbruch“ kommt nach Auffassung von Grünen-Fraktionschef Dr. Florian Roth der Beschluss zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans nahe, der heute im Umweltausschuss verabschiedet wurde. Dr. Roth kritisierte, dass der Beschluss sich dem Rechtsanspruch betroffener Bürgerinnen und Bürger auf saubere Luft – unverzüglich und in allen Straßenzügen – letztlich verweigere.

Dr. Florian Roth: „Obwohl bereits zwei Gerichtsurteile die Behörden dazu verpflichtet haben, schnellstmöglich effiziente Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung zu ergreifen, wird im neuesten Luftreinhalteplan nur das Ziel 2026 zur Einhaltung der Grenzwerte in der Landshuter Allee (der drittdreckigsten Straße Deutschlands) anvisiert. Auch die klare Aufforderung des Gerichts, Vorkehrungen für Fahrverbote als Notfallmaßnahme zu treffen, wird einfach ignoriert. Mit der Zustimmung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Regierung von Oberbayern stimmt die Stadtratsmehrheit dem fortgesetzten Rechtsbruch der CSU-Staatsregierung implizit zu.
Wir fordern rasch wirksame Maßnahmen, die in den nächsten 12 -24 Monaten zum Einhalten der Grenzwerte führen. Vorschläge zur Einleitung der Verkehrswende in München liegen zur Genüge auf den Tisch: konsequente und rasche Umsetzung des Radlbegehrens, Busspuren, autofreie Innenstadt und eine Umstiegsprämie mit kostenlosem ÖPNV für die Stilllegung alter Diesel.“