Antrag | 18.11.2016

Fortschreibung Grundsatzbeschluss Radverkehr 2017 V – Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht

Antrag:

Die Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen durch das Kreisverwaltungsreferat wird deutlich beschleunigt. Die dazu erforderlichen Ressourcen werden im Rahmen der Fortschreibung des Grundsatzbeschluss Radverkehr dargestellt.

 

Begründung:
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 dürfen Radfahrer nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen werden, wo das Fahren auf der Straße eine „konkrete Gefahr“ bedeutet. Vielmehr sollen Radfahrer überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Experten fahren Radfahrer auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kraftfahrzeugverkehr besser gesehen werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden Fahrzeugen kommt. Seither überprüft das Kreisverwaltungs-referat alle Radwege in München und hat bereits in mehr als 90 Straßen die Benutzungspflicht durch Abbau der blauen Radwegschilder aufgehoben.
Bis zum Frühjahr 2016 wurden laut einer Pressemitteilung des KVR vom 13.4.2016 „von den rund 384 Straßen- und Straßenabschnitten mit benutzungspflichtigen Radwegen im Stadtgebiet die Radwegbenutzungspflicht an 91 Stellen aufgehoben und an 47 Stellen beibehalten.“
Es ist in den vergangenen Jahren also erst weniger als die Hälfte der zu prüfenden Straßen und Straßenabschnitte abgearbeitet worden. Diese Prüfung sollte beschleunigt und sobald wie möglich abgeschlossen werden.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Herbert Danner, Anna Hanusch, Paul Bickelbacher, Sabine Nallinger

Mitglieder des Stadtrates