Antrag:
Die für den Bahn-Südring erforderlichen Flächen werden planungsrechtlich gesichert Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen.
Begründung:
Ob der zweite Stammstreckentunnel je gebaut wird steht noch in den Sternen. Weder Baurecht noch Finanzierung sind gesichert. Unabhängig davon betonen selbst zahlreiche Befürworter des zweiten Stammstreckentunnels, dass der Ausbau des Südrings mittelfristig kommen muss, um den durch das Wachstum der Region zu erwartenden Mobilitätsbedarf mittels eines dezentralem Verkehrssystems zu bewältigen.
Es gab jedoch, wie dem Antwortschreiben auf die Stadtratsanfrage „Wird der mögliche Ausbau des Südrings bereits im Vorfeld behindert?“ im Juni 2014 zu entnehmen war, bereits mehrere Bauvoranfragen, die den Ausbau des Bahn-Südrings dauerhaft verhindern hätten können. Gegen eine Ablehnung wurde auch Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben.
Aktuell ist vor Ort zu erfahren, dass die Schrebergärten entlang des Bahndammes aufgelöst und die Grundstücke zum Verkauf angeboten werden bzw. zum Teil schon verkauft sind. Eine Bebauung würde den 2-gleisigen Ausbau des Südrings endgültig verhindern. Um den Ausbau des Südrings nicht von Urteilen des Verwaltungsgerichts zu Einzel-Bauanfragen abhängig zu machen, müssen die Flächen im direkten Umfeld des Bahn-Südrings planungsrechtlich gesichert werden und auch im im Flächennutzungsplan entsprechend eindeutig darzustellen.
Initiative:
Paul Bickelbacher
Dr. Michael Mattar
Sabine Nallinger
Dr. Wofgang Heubisch
Herbert Danner
Gabriele Neff
Anna Hanusch
Thomas Ranft
Gülseren Demirel
Wolfgang Zeilnhofer-Rath
Mitglieder des Stadtrates