Antrag | 21.03.2019

Erhaltungssatzungsgebiete reformieren IV – Schutz für Genossenschaften

Antrag

Die Verwaltung untersucht, ob für die Gebiete im Umfeld von Genossenschaften, deren Erbbaurechte zeitnah auslaufen, eine Erhaltungssatzung (§ 172 Abs.1 Satz 1 BauGB) erlassen werden kann und legt das Ergebnis der Prüfung baldmöglichst dem Stadtrat vor. Die Prüfung erfolgt auf Basis der neuen Methodik und Indikatoren.

Begründung:
Da die Verwaltung davon ausgeht, dass Haushalten in genossenschaftlichen Wohnungen keine Verdrängungsgefahr droht, werden diese i.d.R. aus Erhaltungssatzungsgebieten ausgeklammert, obwohl sie für das Milieu eines Viertels sehr wohl prägend sind.
Bei den Eisenbahnergenossenschaften beispielsweise läuft die Erbpacht in wenigen Jahren ab. Es ist beim Bundeseisenbahnvermögen, das dem Bundesverkehrsministerium untersteht, bislang keine Bewegung für eine Lösung erkennbar, um den preiswerten Wohnraum auf Dauer zu erhalten. Der Verkauf der Flächen an Investoren ist eine wahrscheinliche Option. Das Ergebnis des Verkaufs zu Höchstpreisen an private Investoren kann man aktuell bei ehemaligen GBW-Wohnungen sehen. Es besteht tatsächlich eine konkrete Verdrängungsgefahr für tausende Menschen, die zudem in Wohnungen mit hohem Aufwertungspotential leben. Es ist daher gerechtfertigt in diesem Fall die Haushalte in genossenschaftliche Wohnungen in eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs.1 Satz 1 BauGB mit aufzunehmen. Im Falle eines Verkaufs der Grundstücke hätte die Stadt auch ein Vorkaufsrecht.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Katrin Habenschaden
Thomas Niederbühl
Sebastian Weisenburger
Mitglieder des Stadtrates