Pressemitteilung | 11.10.2017

Erhaltungssatzung: Zuschauen alleine reicht nicht

P R E S S E M I T T E I L U N G

Im heutigen Planungsausschuss wurde eine Broschüre zum 30-jährigen Einsatz der Erhaltungssatzung vorgestellt. In Erhaltungssatzungsgebieten hat die Stadt beim Verkauf von Mietshäusern ein Vorkaufsrecht, das durch die Abgabe einer Abwendungserklärung abgewendet werden kann. Nachdem der Freistaat nach 25jährigem Zögern ab 1. März 2014 den lange geforderten Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Kraft gesetzt hat, ist in der derzeitigen Fassung der Abwendungserklärung lediglich ein Verbot von Luxussanierungen relevant. Da die Standardausstattung Münchner Wohnungen bereits sehr hoch ist und Luxusmieten auch ohne Luxusausstattung verlangt werden können, läuft die Abwendungserklärung in der derzeitigen Fassung ins Leere und wird von Käufern gerne unterschrieben.
Im letzten Jahr wurden für mehr als 1.500 Wohneinheiten Abwendungserklärungen unterschrieben – Tendenz stark steigend. Das entspricht fast der jährlichen Neubaurate geförderter Wohnungen. Eine beabsichtigte Behandlung dieses Themas im Rahmen und als Bestandteil von „Wohnen in München VI“ blieb leider aus. Das zeigt, wie stiefmütterlich die Stadt den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum im Bestand behandelt.

Dazu erklärt Stadtrat Paul Bickelbacher: „Die Abwendungserklärung in der heutigen Form läuft ins Leere. Ihr Ziel, preisgünstigen Wohnraum für die angestammte Bevölkerung zu erhalten, wird weit verfehlt. Sie dient heute im Wesentlichen nur noch dazu, einen Ankauf durch die Stadt abzuwenden. Anstatt nur zuzuschauen wie preiswerter Wohnraum im Bestand verschwindet muss die Stadt hier nachbessern. Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch – u.a. die Deckelung der Miethöhen bei Neuvermietungen und die Begrenzung auf NeumieterInnen und MieterInnen, die die Einkommensgrenzen des München-Modells Miete erfüllen. Es reicht nicht, auf Berlin zu schimpfen und die Hände in den Schoß zu legen.“