Antrag | 04.02.2009

Energetisches Bauen in den ökologischen Kriterienkatalog mit aufnehmen

Die Verwaltung wird beauftragt, den ökologischen Kriterienkatalog hinsichtlich des Kriteriums Nr. 3 Wärmeschutz fortzuschreiben und dem Stadtrat bis Herbst 2009 zur Entscheidung vorzulegen. Die Fortschreibung soll eine verpflichtende Unterschreitung der Anforderungen aus der jeweils geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) um mindestens 30% beinhalten.

Begründung:
Angesichts des Klimawandels mit seinen z.T. verheerenden Folgen und angesichts der begrenzten Vorräte fossiler Energie, stehen u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung ganz oben auf der Agenda. Da 90% des Endenergieverbrauches von Haushalten auf Raumheizung und Warmwasseraufbereitung entfallen, sind Maßnahmen für den Wärmeschutz von Gebäuden besonders effizient. In den letzten Jahren wurden – nicht zuletzt auf Initiative der Grünen-rosa liste – schon einige Maßnahmen für mehr Wärmeschutz in Gebäuden vom Münchner Stadtrat auf den Weg gebracht (z.B. erst kürzlich: Aufstockung und Fortschreibung des Münchner Förderprogramms Energieeinsparung, die Selbstverpflichtung zum Wärmeschutz der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Beschluss, im Bereich der Prinz-Eugen-Kaserne eine ökologische Mustersiedlung anzustreben).
Der ökologische Kriterienkatalog kommt bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zur Anwendung und verpflichtet vertraglich die Käufer zur Einhaltung besonderer ökologischer Qualitäten (z.B. Baustoffe, Freiflächengestaltung, Heizanlagen). Über die geltenden Rechtsvorschriften hinausgehende Wärmeschutzanforderungen sind bisher nicht enthalten. Für einen wirksamen Klimaschutz sollten weitergehende Standards in den ökologischen Kriterienkatalog aufgenommen werden. Auch sollte die Stadt nicht hinter den Beschlüssen der Wohnungsbaugesellschaften zurückstehen, die bei Neubauten den KfW 40-Standard realisieren, der in etwa der Unterschreitung der ab 2009 geltenden EnEV um 30% entspricht. Auch andere Städte wie Heidelberg und Freiburg fordern die Unterschreitung der EnEV als verbindliches Kriterium beim Kauf städtischer Baugrundstücke und Gebäude.
Durch die Aufstockung der städtischen Fördermittel im „Förderprogramm Energieeinsparung“, die mit anderen Fördermitteln kombiniert werden dürfen, wie z.B. den KfW-Krediten, können die Mehrkosten im Bau für Bauträger kompensiert werden, so dass sich der hohe Wärmeschutzstandard nicht negativ auf die Grundstückpreise auswirken dürfte.

Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Sabine Krieger
Sabine Nallinger