Antrag | 21.11.2011

Demonstrationsgeschehen von Rechts am Samstag, den 19. 11. 2011 darlegen

Anfrage

Demonstrationsgeschehen von Rechts am Samstag, den 19. 11. 2011 darlegen

Wie kann zukünftig verhindert werden, dass verbotene Versammlungen von Rechtsextremisten dennoch durchgeführt werden dürfen?

Am Samstag, den 19. 11. 2011 war von stadtbekannten Rechtsextremisten zunächst eine Kundgebung am Heimeranplatz unter dem perfiden Motto „Kriminelle Ausländer raus“ angemeldet worden. Diese wurde vom Kreisverwaltungsreferat verboten. Hiergegen haben die Anmelder keine Rechtsmittel eingelegt, so dass dieses Verbot (zunächst) rechtskräftig wurde. Am Samstag, den 19. 11. 2011 wurde über rechtsextreme Netzwerke dann doch aufgerufen, sich um 12.00 Uhr am Ostbahnhof zu versammeln. Von dort aus wollten die Rechtsextremisten offensichtlich zu einer zwischenzeitlich wohl ebenfalls angemeldeten Kundgebung und Demonstration Am Hart fahren. Dies wurde von der Polizei aber als Ersatzveranstaltung gewertet und ebenfalls verboten. Im Anschluss daran haben Rechtsextremisten eine weitere Demonstration zum Harras angemeldet. Diese wurde wohl ebenfalls verboten – vom Gericht aber dennoch ermöglicht.

Deshalb frage ich:

1. Wie stellt sich das Demonstrationsgeschehen von Rechts für Samstag, den 19. 11.

2. Wann waren städtische Behörden in die Anmeldungen für rechtsextreme Versammlungen für diesen Tag involviert und wie haben sie jeweils entschieden?

3. Wie hat die Polizei vor Ort die einzelnen Versuche der Neonazis bewertet, Versammlungen trotz des Verbotes am Heimeranplatz durchzuführen?

4. Trifft es zu, dass das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung vom Samstag beschlossen hat, für das Verbot eine aufschiebende Wirkung herzustellen und somit die Versammlung der Neonazis zum Harras erst ermöglicht wurde? Was waren im Einzelnen die Entscheidungsgründe des Gerichts?

5. Wie kann in Zukunft verhindert werden, dass Neonazis so lange Versammlungen anmelden, bis sie es schaffen eine durchzuführen?

Initiative:
Siegfried Benker