Antrag | 06.07.2017

Bezahlbaren Wohnraum erhalten (III) :Warum wird mit der Abwendungserklärung kein Leerstand abgewendet?

Anfrage

In Erhaltungssatzungsgebieten hat die Stadt München ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Mietshäusern. Sofern die Käuferseite eine geeignete Abwendungserklärung zur Sicherung der Satzungsziele (Milieuschutz) abgibt, kann das Vorkaufsrecht der Stadt abgewendet werden.
Im Jahr 2016 wurden 52 Abwendungserklärungen gegenüber der LH München abgegeben, 8 davon nachdem der Stadtrat die Ausübung des Vorkaufsrechtes schon beschlossen hatte.
Häufig gibt es bei den jeweiligen Objekten leerstehende Wohnungen. Obwohl Abwendungserklärungen abgegeben werden, stehen viele dieser Wohnungen noch über einen längeren Zeitraum leer.

Wir fragen daher:

1. Ist der LH München bekannt wie viele Wohneinheiten bei Abgabe einer Abwendungserklärungen im jeweiligen Objekt leer stehen?

2. Wie viele Wohneinheiten standen im Jahr 2016 bei den Objekten leer, die im Rahmen eines möglichen Vorkaufsrechts durch die LH München näher untersucht wurden?

3. Wie viele leerstehende Wohneinheiten bei Objekten, für die 2016 eine Abwendungserklärung abgegeben wurde und deren Leerstand der LH München bekannt waren, standen noch länger als 3 Monate nach Abgabe der Erklärung leer und fielen damit unter die Zweckentfremdungsverordnung?

4. Wurde diesen Zweckentfremdungen von Amts wegen nachgegangen? Falls nein: weshalb nicht?

5. Ist in der Abwendungserklärung in der derzeitigen Fassung überhaupt der Umgang mit bestehendem Leerstand geregelt?

6. Falls die Frage 5 verneint wird: Wenn die Abwendungserklärung nicht einmal bestehenden Leerstand abwendet, weshalb wird sie nicht endlich reformiert, um den Zielen von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB – dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, sprich des Milieus – gerecht zu werden?

Initiative:

Herbert Danner, Anna Hanusch, Thomas Niederbühl, Gülseren Demirel, Paul Bickelbacher

Mitglieder des Stadtrates