Pressemitteilung | 24.02.2017

Bezahlbaren Wohnraum erhalten – Abwendungserklärung reformieren

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Abwendungserklärung, mit der die Stadt München in Erhaltungssatzungsgebieten auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, indem sie gleichzeitig Käufer von Mietshäusern verpflichtet, auf Luxussanierungen mit anschließender Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verhindern (sog. Milieuschutz), ist in den Augen der Grünen – rosa liste dringend reformbedürftig. „Rot-Grün hat in München lange dafür gekämpft, dass der Freistaat endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Umwandlungsvorbehalt schafft. Aber in den zwei Jahren, seitdem er nun existiert, hat sich für die Münchner Mieter wenig geändert – zu wenig“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende der Grünen – rosa liste, Gülseren Demirel.
In der derzeitigen Fassung der Abwendungserklärung, so Demirel, sei lediglich ein Verbot von Luxussanierungen relevant. Da die Standardausstattung Münchner Wohnungen bereits sehr hoch ist und Luxusmieten auch ohne Luxusausstattung verlangt werden können, laufe die Abwendungserklärung in der derzeitigen Fassung ins Leere und werde von Käufern gerne unterschrieben.
Gülseren Demirel: „Wir wollen die Abwendungserklärung für die Realität des Münchner Wohnungsmarkts ertüchtigen. Notwendig ist vor allem eine Verpflichtung zur Deckelung des Mietpreises für die nächsten zehn Jahre.“
Die Grünen – rosa liste beantragen daher weitere Maßnahmen in die Abwendungserklärung aufzunehmen, die geeignet sind, die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172(1) BauGB sowie den Schutz der angestammten Wohnbevölkerung vor einer direkten Verdrängungsgefahr durch Kapitalanleger und Sanierung zu sichern:

  • die Festlegung einer Höchstgrenze bei Neuvermietungen
  • Neuvermietung nur an Förderberechtigte (Einkommensgrenzen)
  • die Begrenzung der Mieterhöhungen in Anlehnung an das München Modell Miete
  • die Umlegung der Modernisierungskosten wie bei städtischen Wohnungen
  • eine Informationspflicht über Regelungen an die MieterInnen.