Antrag
Das Kreisverwaltungsreferat wird aufgefordert, seinen behördlichen Ermessensspielraum im Sinne des auf Bundesebene erlassenen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und seinem Gedanken der Liberalisierung und Entkriminalisierung weitestgehend auszuschöpfen und die im Bußgeldkatalog „Cannabiskonsum“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention genannten Bußgeldsätze mindestens zu halbieren, nach Möglichkeit an die Regel- und Rahmensätze bei Verstößen gegen die Alkoholverbots-Verordnung anzupassen.
Begründung:
Am 01.04.2024 sind die ersten drei Kapitel des KCanG bundesweit in Kraft getreten. Quasi in vorauseilendem Gehorsam erfolgte am 25. März 2024 eine Bekannt-machung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention über den Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“, der den Umgang mit Verstößen gegen das KCanG im Bereich der Ordnungswidrigkeiten regelt.
Die darin vorgesehene Regel- und Rahmensätze, insbesondere für einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 und 2 KCanG in Höhe von 1000,- bzw. 500,- Euro sind unverhältnismäßig hoch und wirken politisch motiviert. Das wird insbesondere im Vergleich mit anderen Ordnungswidrigkeiten überdeutlich:
- Verzehr von Alkohol im Bereich der Alkoholverbots-Verordnung
(§ 2 Alkoholverbots-Verordnung): Regelgeldbuße i.H.v. 75 EUR, - unzulässiger Lärm (§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz): Regelgeldbuße i.H.v. 150 EUR,
- Abbrennen eines bengalischen Feuers in der Allianz Arena (§ 2 Arena-VO): Regelgeldbuße i.H.v. 400 EUR.
Diese Beispiele machen deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung unter dem Deckmantel des Ordnungswidrigkeitenrechts versucht, die Intention des Bundesgesetzgebers zur Liberalisierung und Entkriminalisierung des Cannabiskonsums mit unverhältnismäßig hohen Bußgeldsätzen wieder weitestgehend außer Kraft zu setzen und dabei über das Ziel hinausgeschossen ist.
Der Landeshauptstadt München stünde es gut zu Gesicht, sich daran nicht zu beteiligen und vorhandene behördliche Spielräume im Sinne der Stadtgesellschaft zu nutzen, um so dem eigentlichen Willen des Bundesgesetzgebers gerecht zu werden.
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste |
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