Antrag | 03.02.2017

Baumschutzverordnung – gilt sie in allen bebauten Ortsteilen in München?

Anfrage

Laut Antwort des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Dezember 2016 auf unseren Antrag „Baumschutzverordnung auf das ganze Stadtgebiet ausweiten“ wird die derzeit gültige Baumschutzverordnung (Fassung vom 18. Januar 2013) voll ausgeschöpft und „bezieht alle zum Zeitpunkt der Novellierung im Zusammenhang bebauten Bereiche des Stadtgebietes in den räumlichen Geltungsbereich mit ein“.
In den letzten Jahren wurden jedoch einige bebauten Bereiche im Stadtgebiet neu geschaffen.

Wir fragen daher:

1. Gibt es in München im Zusammenhang mit den neu bebauten Ortsteilen Bereiche, in denen die Baumschutzverordnung nicht gilt?

2.) Wenn ja, warum kam die Baumschutzverordnung hier nicht gleich zur Anwendung?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Sabine Krieger
Herbert Danner
Paul Bickelbacher

Mitglieder des Stadtrates