Antrag | 04.04.2012

Baumschutzoffensive III: Mehr Baumschutz bei Baumaßnahmen im öffentlichen Raum

Baumschutzoffensive III: Mehr Baumschutz bei Baumaßnahmen im öffentlichen Raum

Antrag

Bei Baumaßnahmen im öffentlichen Raum werden bei der Ausschreibung und bei der Auftragsvergabe Richtlinien zum Baumschutz mit Konventionalstrafe in die Verträge aufgenommen. Die Bauleitung wird mit Hilfe von Informationsmaterial über den sachgemäßen Umgang mit Bäumen im Straßenraum unterrichtet. Ist wertvoller Baumbestand von der Baumaßnahme betroffen (z.B. Straßenbäume) wird eine ökologische Baubegleitung eingefordert.

Begründung:

Bäume im Straßenraum und an Plätzen haben eine wichtige ökologische und gestalterische Funktion im Stadtbild. Sie filtern Schadstoffe, spenden Schatten und schirmen auch einen Teil des Lärms ab. Gleichzeitig sind sie auch besonderen Belastungen wie Aufheizung von Straßenschluchten im Sommer, Salzeintrag im Winter, hohen Schadstoffkonzentrationen sowie versiegelten und verdichteten Böden ausgesetzt.

Das senkt ihre Lebenserwartung gegenüber ihren Artgenossen im Wald oder in Parks und Gärten erheblich.

Bei Baumaßnahmen im Straßenraum erhöht sich der Druck auf die Bäume zusätzlich. So fehlt bei vielen Firmen und den vor Ort tätigen Mitarbeitern der sensible Umgang mit den Bäumen bzw. auch das Wissen über die Folgen, wenn bestehende Auflagen nicht eingehalten werden. Trotz zahlreicher Informationen, DIN-Normen und Regelwerken sind in der Praxis die Nichtbeachtung dieser Normen Realität. So werden zum Teil die Abstände zu den Bäumen nicht eingehalten, Material direkt an den Bäumen gelagert oder mit Maschinen im Kronenbereich gearbeitet, was zu Astabbrüchen, Wurzelverletzungen und anderen schweren Schädigungen führt.

Da zum Teil verschiedenste Firmen an der Baustelle arbeiten, ist im Nachhinein auch oft nicht mehr festzustellen, wer für den Schaden an den Bäumen verantwortlich ist.

Viele Schäden sind auch auf den ersten Blick nicht festzustellen. So können Wurzelverletzungen erst nach einiger Zeit zu sichtbaren äußeren Schäden führen. Die Firmen können dann nicht mehr belangt werden.

Auch wenn nachgepflanzt wird, so ist die ökologische Funktion der jungen Bäume nicht mit der eines über mehrere Jahrzehnte gewachsenen Baumes zu vergleichen. Neben dem ökologischen Schaden entsteht dadurch für die Stadt auch ein erheblicher monetärer Schaden. Dieser wird pro Baum in der Regel mit mehreren Tausend Euro beziffert.

Es sollte deshalb während der Baumaßnahme kontinuierlich die Einhaltung der bestehenden Auflagen überwacht werden. Die Bauleitung sollte auch mit Hilfe z.B von Faltblättern über die notwendigen Maßnahmen zum Baumschutz unterrichtet werden.
Auch die ökologische Baubegleitung ist ein geeignetes Instrument, um Baumschutz und Baumaßnahmen mit einem geringen finanziellen Aufwand unter einen Hut zu bringen.
Sie kann die ökologischen Belange vor und auch während der Bauausführung berücksichtigen und die Umsetzung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kontrollieren.
Eine ökologische Baubegleitung sollte deshalb bei Baumaßnahmen im öffentlichen Raum, bei der wertvoller Baumbestand oder andere ökologisch sensible Bereiche betroffen sind, zur Pflicht werden.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Sabine Krieger