Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 25. Juli 2018
Für die anstehende Wahl des neuen Kämmerers soll die Amtszeit auf vier Jahre begrenzt werden.
Begründung:
Artikel 41 der Bayerischen Gemeindeordnung sieht die Wahl von berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder auf höchstens sechs Jahre vor. Eine Wiederwahl ist nach der Bayerischen Gemeindeordnung zulässig, natürliche auch mit der maximalen Amtszeit von sechs Jahren. Durch den überraschenden Verzicht des amtierenden Kämmerers, die volle Amtszeit wahrzunehmen, verlagern sich die Wahlen von berufsmäßigen Stadträten in Zukunft zu stark auf das Ende der Amtsperiode des ehrenamtlichen Stadtrats. Im ersten Drittel der Amtsperiode würde nur eine Position neu zu besetzen sein, fünf weitere nach zweieinviertel Jahren und alle übrigen erst in der zweiten Hälfte bzw. sogar überwiegend im letzten Drittel der Amtsperiode. Dieses Ungleichgewicht sollte durch die anstehende Wahl des Kämmerers korrigiert werden. Sollte die Position des berufsmäßigen Stadtrats für Arbeit und Wirtschaft noch in dieser Amtsperiode nachbesetzt werden, sollte eine entsprechende Regelung gefunden werden.
Dr. Michael Mattar Vorsitzender der FDP-HUT Stadtratsfraktion |
Katrin Habenschaden Vorsitzende der Fraktion Die Grünen – rosa liste |
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Gabriele Neff Stellv. Vorsitzende der FDP-HUT Stadtratsfraktion |
Dr. Florian Roth Vorsitzender der FraktionDie Grünen – rosa liste |