Antrag | 17.06.2015

2.Stammstrecke – 3 Anfragen

    1. Städtische Belange beim Planfeststellungsbeschluss zum 2. Stammstreckentunnel (Bereich West) – Vernünftige Umsteigebeziehungen am Hauptbahnhof sicherstellenAnfrage                                                                                         Am 9. Juni 2015 hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für den westlichen Abschnitt der Strecke erlassen. Die Verknüpfung der Zweiten Stammstrecke der U-Bahn wurde hierbei – der Presseberichterstattung nach -ausgenommen, so dass das Baurecht nur für eine Durchfahrt, nicht jedoch für einen Halt der S-Bahnen am Hauptbahnhof gilt.Die bereits 2013 vom BayStMWIVT gewünschte Abkoppelung der Maßnahmen im Bereich des Hauptbahnhofes wurde vom damaligen Oberbürgermeister, Christian Ude, in einem Schreiben vom 20.06.2013 zurückgewiesen. Er verwies auf den kausalen Zusammenhang zwischen der 2. Stammstrecke und der Zunahme von Verkehrsströmen insbesondere durch Umsteiger im U-Bahnsystem.Die SWM/MVG sind verpflichtet, im Interesse ihrer Fahrgäste und aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung, auf alle erforderlichen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit zu bestehen, sofern durch Maßnahmen Dritter, Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Der Stadtrat und Oberbürgermeister unterstützten diese Haltung der SWM/MVG in diesen Belangen bisher. Auf diese für die Sicherheitsverantwortung unverzichtbaren Anforderungen wurde seit Beginn der Planungen und im Planfeststellungsverfahren immer wieder als zentrale Notwendigkeit gegenüber der DB als Bauherrin und dem Freistaat als Besteller des Projektes hingewiesen. Auch nach der zweiten Tektur für den Planfeststellungsabschnitt 1 München-West (Laim-Hauptbahnhof) war eine vernünftige Lösung der Verknüpfung des 2. Stammstreckentunnels mit dem U-Bahnhof am Haltepunkt Hauptbahnhof nicht in Sicht. In vielen zwischenzeitlichen Verhandlungsrunden konnte auch keine einvernehmliche Lösung des Problems gefunden werden. Spätestens wenn die erste S-Bahn am Hauptbahnhof halten soll, kann dieses Problem nicht mehr weiter ignoriert werden.Die verschiedenen Lösungen haben auch eine zeitliche (7-Minuten Umsteigezeit von der zweiten Stammstrecke zur U-Bahn) und finanzielle Komponente, die bei einer Nutzen-Kosten-Bewertung und einer Ausschreibung von Baulosen nicht ignoriert werden darf.Wir fragen den Oberbürgermeister:

      1. Teilt auch Oberbürgermeister Reiter die Auffassung, dass hier keine Sparlösung realisiert werden darf? Welche Lösung zeichnet sich hier ab?

      2. Welche Punkte in der Stellungnahme der Landeshauptstadt München im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 2. Stammstrecke München (Planfeststellungsabschnitt 1 München-West: Laim-Hauptbahnhof) sind noch offen?

      3. Welche Punkte in der Stellungnahme der Landeshauptstadt München im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur 2. Stammstrecke München, (Planfeststellungsabschnitt 1 München-West: Laim-Hauptbahnhof) wurden im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts anders bewertet?

      4. In den Tekturen war die Dimensionierung der Infrastruktur der 2. Stammstrecke auf ein Bedienungskonzept ausgerichtet, dem ein Fahrgastprognosehorizont für das Jahr 2020 zu Grunde lag. Basiert der Planfeststellungsbeschluss immer noch auf Zahlen aus einem Prognosehorizont, der bereits zum Spatenstich veraltet sein dürfte oder flossen in den Planfeststellungsbeschluss auch neuere Erkenntnisse, beispielsweise die seit Jahren anhaltende Wachstumsdynamik der Region München, mit hinein?

       

       

      Mitglieder des Stadtrates


    2. Städtische Belange beim Planfeststellungsbeschluss zum 2. Stammstreckentunnel (Bereich West) – wo bleibt der Regionalzugverkehr?Am 9. Juni 2015 hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für den westlichen Abschnitt der Strecke erlassen. Im Grundsatzbeschluss vom 24.03.2010 formulierte der Stadtrat das Anliegen einer intensiveren Nutzung des Tunnels für Express-Verbindungen in der Europäischen Metropolregion München („EMM-Expresse“) und dessen Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung des Betriebsprogramms seitens des Freistaates Bayern mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG).Wir fragen den Oberbürgermeister:

       

      Gibt esseitens des Freistaates Bayern bzw. der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) konkrete Absichten, einen zweiten Stammstreckentunnel intensiver zu nutzen und das Betriebsprogramm weiterzuentwickeln, um in diesem auch auch Regionalzüge fahren zu lassen?

       

    3. Städtische Belange beim Planfeststellungsbeschluss zum 2. Stammstreckentunnel (Bereich West) – Sendlinger Spange gemäß den Forderungen des Stadtrates bauen und den Bahnhof Laim vorziehen!Anfrage Am 9. Juni 2015 hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für den westlichen Abschnitt der Strecke erlassen. Die Forderungen des Stadtrates zum Ausbau der Sendlinger Spange, von Laim zum Heimeranplatz, sind bislang immer noch unbeantwortet.

       

      Mit der Baugenehmigung für den Westteil der 2. Stammstrecke steht dem bereits mehrfach beantragten Vorziehen des Ausbaus des Bahnhofs Laim (Umweltverbundröhre) rechtlich eigentlich nichts mehr entgegen.

       

       

      Wir fragen den Oberbürgermeister:

       

      1. Inwieweit wird den mehrfach mit großer Mehrheit gestellten Forderungen des Stadtrates an die Vorhabensträger zum Ausbau der Sendlinger Spange von Laim zum Heimeranplatz nachgekommen?

      2. Kann der Ausbau des Laimer Bahnhofes inklusive Umweltverbundröhre mit dem positiven Planfeststellungsbeschluss vorgezogen werden und kann damit die Tram-Westtangente ohne weitere Verzögerungen gebaut werden.

      Initiative:

      Paul Bickelbacher

      Herbert Danner

      Sabine Nallinger

      Anna Hanusch