Antrag | 29.11.2018

Gebührenfreiheit in städtischen Kindergärten – Die angekündigten Zuschüsse des Freistaats sinnvoll nutzen, Bürokratie abbauen und den städtischen Haushalt entlasten

Antrag

Mit Erlass des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag, durch welches alle Kinder in Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen (zwischen der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt) eine Gebührenförderung von 100 € pro Monat durch den Freistaat Bayern erhalten, wird die städtische Kindertageseinrichtungsgebührensatzung auf eine der beiden folgenden Arten verändert:

Szenario 1:
Im Falle, dass das Gesetz vorsieht, dass die Förderung von 100 € pro Monat an die Kita-Träger ausgereicht wird:

– Die Besuchsgebühr für alle Kinder in städtischen Kindergärten wird pauschal auf 100 € minus 100 € (Förderung durch den Freistaat) ist gleich 0 € pro Monat festgesetzt. Es werden keinerlei Einkommensnachweise von den Familien gefordert.
– Die Besuchsgebühr für alle Kinder mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt, welche städtische Häuser für Kinder besuchen, wird pauschal auf 100 € minus 100 € (Förderung durch den Freistaat) ist gleich 0 € pro Monat festgesetzt. Es werden keinerlei Einkommensnachweise von den Familien gefordert.

Szenario 2:
Im Falle, dass das Gesetz vorsieht, dass die Förderung von 100 € pro Monat an die Eltern ausgereicht wird:

– Die Besuchsgebühr für alle Kinder in städtischen Kindergärten wird pauschal auf 100 € pro Monat festgesetzt. Es werden keinerlei Einkommensnachweise von den Familien gefordert.
– Die Besuchsgebühr für alle Kinder mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt, welche städtische Häuser für Kinder besuchen, wird pauschal auf 100 € pro Monat festgesetzt. Es werden keinerlei Einkommensnachweise von den Familien gefordert.

Begründung:

In ihrem Koalitionsvertrag haben CSU und Freie Wähler festgeschrieben:
„Wir weiten die Kostenfreiheit der Kindertagesbetreuung in Bayern deutlich spürbar aus und entlasten Bayerns Eltern. Wir stellen künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei, indem wir in gleicher Weise auch für das erste und zweite Kindergartenjahr monatlich 100 € pro Kind gewähren.“

Diese Aussage legt nahe, dass eine Förderung von 100 € pro Kind und Monat analog dem bestehenden System (Ausreichung der Mittel an die Einrichtungsträger) für das letzte Kindergartenjahr gewährt werden soll. Jedoch wurde von Seiten der neuen Staatsregierung gleichzeitig betont, dass dieser Zuschuss direkt an die Eltern ausgezahlt werden solle dies hat zu einiger Verwirrung geführt. Auch aktuell herrscht keine Klarheit darüber, in welcher Form die Staatsregierung plant, die 100 € pro Monat und Kind zukünftig auszureichen.
Im Oktober diesen Jahres hat die Vollversammlung des Stadtrates beschlossen, die Münchner Eltern zukünftig bei den Gebühren für die Kindertagesbetreuung zu entlasten und eine neue Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – gültig ab dem KiTa-Jahr 2019/2020 einzuführen. In der neuen Gebührensystematik werden sehr viele Eltern stark entlastet und zahlen zukünftig Gebühren zwischen 0 und 162 € im Monat. Diese Veränderungen der Gebührensatzung kosten die Stadt München ca. 50 Mio € pro Jahr im Vergleich zur alten Satzung, welche Gebühren zwischen 0 und 421 € im Monat vorsieht.
Da der Freistaat Bayern in Zukunft einen Zuschuss von 100 € pro Monat für jedes Kind im Kindergartenalter leisten wird, stellt dies viele Münchner Familien rein rechnerisch komplett beitragsfrei, da sie zukünftig nur noch 100 € oder weniger pro Monat für den KiTa-Besuch zahlen. Um die Förderung des Freistaats sinnvoll aufzugreifen und daraus auch einen Mehrwert für die Münchner Familien und die Stadt München zu kreieren, sollte die Stadt München für alle Kinder im Kindergartenalter entweder eine pauschale Gebühr von 100 € minus 100 € (Förderung des Freistaats) ist gleich 0 € pro Monat oder eine pauschale Gebühr von 100 € pro Monat erheben (die die Eltern dann vom Freistaat einfordern können). Die Vorteile, die für solch ein Verfahren sprechen liegen klar auf der Hand.
1: Der Freistaat erstattet entweder der Stadt direkt die Gebühren und sorgt damit für eine Refinanzierung, so dass die Stadt die Gebühren auf 0 € senken kann oder der Freistaat reicht das Geld direkt an die Eltern aus und durch einen Pauschalbetrag von 100 € sind alle Familien komplett beitragsfrei.
2: Die Stadt München muss keine aufwendigen, auf den Einkommensnachweisen der einzelnen Eltern basierenden, Gebührenbescheide erstellen sondern kann für jedes Kind pauschal eine Besuchsgebühr von 0 € oder 100 € pro Monat festlegen. Einzig die Höhe des Essensgeldes differiert zwischen Teilzeit- und Vollzeitbuchungen. Dies führt zu einem massiven Bürokratieabbau und mehr Zeit für andere Aufgaben bei der Zentralen Gebührenstelle im Referat für Bildung und Sport.
3: Die Stadt München generiert Mehreinnahmen in Millionenhöhe pro Jahr. Die neue Gebührentabelle kostet die Stadt ca. 50 Mio € pro Jahr und führt dazu, dass ca. ¾ aller Familien einen Beitrag von 0 € bis knapp unter 100 € im Monat zahlen. Würde die Stadt nun 100 € pro Kind und Monat von Seiten des Freistaats erhalten, so könnte Sie alle Eltern auf 0 € setzen und würde damit immer noch eine Ersparnis gegenüber der beschlossenen Systematik haben. Würden, wie im 2. Szenario vorgelegt, alle Familien auf einen Betrag von 100 € pro Monat angehoben, so entstünden für die Stadt erhebliche Mehreinnahmen.
4: Die Stadt München kann die erzielten Mehreinnahmen in gezielte Projekte zur Qualitätsverbesserung im KiTa-Bereich investieren oder damit das Essensgeld pro Familie mindern und damit einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Familien leisten.

Die Gebührensatzung sollte nach Erscheinen des Gesetzes daher so schnell wie möglich angepasst werden, um allen Beteiligten so schnell es geht einen echten Mehrwert zu liefern.

Wir bitten, den Antrag so zeitgerecht zu behandeln, dass kostenlose Kindergärten für alle Familien schon für das Kindergartenjahr 2019/2020 verwirklicht werden können.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Roth, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz, Anja Berger.
Mitglieder des Stadtrates